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Kosten

Der Bausachverständige muß nicht teuer sein!

Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Bausachverständiger Andreas Bizuga verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 160,- € zzgl. MwSt.

Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich mein Stundenhonorar ebenfalls auf 65,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.

weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Wir können Ihnen jederzeit ein Angebot unterbreiten.