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Wertermittlung

Bei der Wertermittlung treffen wir, durch Anwendung standardisierter Verfahren, eine möglichst
objektive Aussage über den Wert einer Sache.
So wird z. B. der Verkehrswert (auch Marktwert) von Immobilien in Deutschland im
§ 194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit weiteren Normen definiert.
Dabei werden subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet..

Meine Leistung

In der Wertermittlung bedarf es der Konsultation eines Spezialisten, den Sie in mir gefunden haben.
Die Kosten einer Wertermittlung liegen etwa bei 1% des Ermittelten Verkehrswertes.